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Informationen für Lieferanten

Im Hinblick auf unser Sorgfaltspflichtsystem, das mit der EU-Holzverordnung, dem US Lacey Act und dem Modern Slavery Act (UK) im Einklang steht, bitten wir jeden Lieferanten, die für unser System erforderlichen Informationen bereitzustellen. Die Bereitstellung dieser Informationen und die Einhaltung dieser "Beschaffungsregeln" sind Teil unserer Einkaufsbedingungen.
Wir bitten unsere Lieferanten, uns unverzüglich zu informieren, wenn sich das Land/die Region(en), in dem/denen das Holz geerntet wird, oder - bei Hochrisikoländern - der Wald/die Wälder, in denen es geerntet wird, ändert. In diesem Fall werden wir eine neue Risikobewertung vornehmen.

Wir möchten die folgenden Informationen erhalten:

  1. Land und Region(en) der Ernte auf der Rechnung oder einem entsprechenden Dokument
  2. Bei Hochrisikoländern: den Wald/die Wälder/Konzession(en) der Ernte auf der Rechnung oder einem zugehörigen Dokument
  3. Bei der Ausfuhr: die Handels-, Transport- und Ausfuhrdokumente (das Ursprungszeugnis, das Pflanzengesundheitszeugnis, das BL) und ein Muster des Zolldokuments (zum Beispiel EX1 oder EX3)
  4. Falls zutreffend:
    1. CITES-Genehmigung
    2. Zertifizierungsart und CoC-Nummer auf der Rechnung mit klarem Hinweis darauf, welche Produkte zertifiziert sind, z. B. "Alles Holz ist FSC® 100% zertifiziert, SGSCH-xx-xx".
    3. Wenn in einem Holzliefergebiet ein hohes Risiko für Kinder- oder Zwangsarbeit beim Holzeinschlag oder bei der anschließenden Verarbeitung besteht, wird eine Erklärung gegen Zwangsarbeit in der Lieferkette verlangt.
  5. Bei nicht zertifiziertem Holz aus Hochrisikogebieten oder wenn ein hohes Risiko aus anderen Gründen (z. B. Kinder- oder Zwangsarbeit, Korruption) festgestellt wird, nehmen wir eine Risikobewertung vor und die Lieferanten unterzeichnen eine Erklärung, die Bestimmungen zur Verhinderung von Korruption und zum Ausschluss von Kinder- und Zwangsarbeit enthält, und wir verlangen die folgenden Informationen
    1. Kopie der (jährlichen) Einschlagsgenehmigung und/oder der Forstkonzessionsgenehmigung
    2. Kleine Karte des Waldes/Einschlagsortes oder Verweis auf eine offizielle Karte (z. B. Karten des WRI-Ministeriums)
    3. Nachweis über die Genehmigung des Bewirtschaftungs- und/oder Ernteplans, falls zutreffend
    4. Nachweis über die Zahlung von Holz- und Forstabgaben und Steuern (z. B. "Quitus fiscal")

Eine Vor-Ort-Begutachtung wird organisiert, wenn das Risiko einer Nichteinhaltung besteht oder bei nicht zertifiziertem Holz aus Hochrisikoländern.